Notwendige Unterlagen - für Sie im Überblick

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Erforderliche Objektunterlagen

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Objektunterlagen notwendig, meist sind diese in den jeweiligen Bauakten vorhanden. Sollte jedoch einmal etwas fehlen, so kümmern wir uns um deren Beschaffung oder sind Ihnen dabei behilflich.

  • Folgende Objektunterlagen sind bei der Erstellung eines Gutachtens wichtig

    • Maßstäblicher Lage­plan neueren Da­tums (Kataster­auszug)
    • Maßstäbliche Plan­unter­lagen der bau­lichen An­lagen (wenn keine Plan­unter­lagen vor­han­den und diese auch nicht beim Staats­archiv be­schafft werden können, er­folgt gegen Auf­preis ein örtliches Auf­maß mit Laser­mess­gerät)
    • Be­willigungs­verträge über evtl. vor­han­de­ne Ein­tra­gun­gen in Abt. II (Las­ten- und Be­schränkun­gen) sowie er­kenn­baren Herrsch­ver­merken im Be­stands­ver­zeichnis des Grund­buchs
    • Unbeglaubigter Grund­buch­auszug neueren Da­tums
    • Vertragsunterlagen über im Grund­buch nicht ein­tragungs­ver­pflichtende Ver­ein­barungen (z. B. Überbau­recht, Not­wege­recht als privat­recht­liche Ver­ein­barungen des BGB)
    • Miet­vertrags­unterlagen sowie Nachweis der zum Wert­er­mittlungs­stich­tag tatsächlich ge­zahlten Mieten
    • Energieausweis
    • Bei Wohnungs- und Teileigentum: Teilungserklärung (sog. Grundlagenurkunde) mit Aufteilungsplan, Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen, Wohngeld-/Betriebskostenabrechnungen, Rücklagenstände
    • Weitere wertrelevante Unterlagen

    Diese Unterlagen beschaffen wir in der Regel für Sie:


    • Altastenauszug, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (für Bayern und Brandenburg nicht relevant)
    • Auszug aus der Denkmalliste

    Bei der Unterlagenbeschaffung, welche sich nicht immer als einfach darstellt, sind wir Ihnen gerne behilflich.

  • Bearbeitungsablauf

    • Erster Kontakt  
    • Definition des Bewertungsgegenstandes und des genauen Auftragszwecks  
    • Erstellung des Sachverständigenvertrages durch den Sachverständigen (bei Privatgutachten)  
    • Schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber
    • Ggfls. Beschaffung weiterer Unterlagen durch den Sachverständigen
    • Vereinbarung und Durchführung des Ortstermins 
    • Marktrecherche und eigentliche Bewertungstätigkeit  
    • Ausarbeitung des Gutachtens  
    • Besprechungstermin mit dem Auftraggeber   
    • Abgabe des Gutachtens
  • Honorar

    Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung (Fassung vom 9. Oktober 2020)


    Sie haben auf 


    http://www.lvs-bayern.de/pages/1/4/dokumente


    die Möglichkeit, sich die vollständige Honorar-Richtlinie herunter zu laden (Anlagen mit Begriffsklärungen, Beispielberechnung).


    Sie haben natürlich die Möglichkeit, sich von uns ein individuelles Honorarangebot zu Ihrem Objekt erstellen zu lassen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich diese Honorar-Richtlinie auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Grundstücken und Gebäuden durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bezieht.


    Honorarbestandteile


    Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:


    1. Tabellenhonorar


    Die Ausarbeitung, Erstellung und erste Fertigung des Gutachtens wird abgerechnet über das Basishonorar, bestehend aus


    den objektunabhängigen Sockelbetrag zuzüglich

    dem aus dem Objektwert abgeleiteten Wertanteil multipliziert

    mit dem Objektfaktor (je nach Schwierigkeit und Aufwand) zur

    Berücksichtigung der Objekt- bzw. Auftragsmerkmale


    2. Zeithonorar


    Die Ortsbesichtigung (inkl. An-/Abfahrt), die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Objektunterlagen, die Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen sowie von besonderen objektspezifischen Merkmalen wird abgerechnet als


    Zeithonorar (nach Stundensatz) oder

    Aufwandspauschale


    3. Nebenkosten


    Zu den Honoraren aus Punkt 1. bis 2. sind zu berücksichtigen:


    Nebenkosten, Auslagen und Aufwendungen (Auslagenersatz)

    Jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

     

    Honorar für andere Leistungen


    Honorare für sonstige Leistungen, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit einem Verkehrswertgutachten stehen (wie z.B. mündliche Beratungen für Vorabprüfungen z. B. für steuerliche Zwecke, gutachterliche Stellungnahmen) werden in der Regel als Zeithonorar vereinbart, welches abhängig ist von der Art und der Besonderheit des Auftrags (Schwierigkeitsgrad, Umfang). Dieses Honorar ist vor Auftragserteilung zu vereinbaren.


    Gerne geben wir Ihnen bei einem Gespräch in unserem Büro vorab unverbindlich einen Anhaltspunkt, wie hoch bei Ihnen das jeweilige Honorar in etwa ausfallen wird.


    Warum kein Kurzgutachten?


    Bitte beachten Sie, dass es sich bei Immobilien in der Regel um Ihr wesentliches Grundvermögen handelt, gerade Immobilien sind in der Regel sehr wertvolle Vermögensgegenstände, die erfahrungsgemäß einen erheblichen Wert darstellen. Treffen Sie eine Dispositionsentscheidung über Ihre Immobilie, so sollte dies besonders überlegt sein. Dies muss und kann nur mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten adäquat gelöst werden.


    Beachten Sie, dass ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen erheblichen zeitlichen Aufwand (Marktrecherchen etc.) erfordert. Hierfür sind hohes Fachwissen sowie gute Kenntnisse der einzelnen Märkte unabdingbar. Eine qualifizierte Objektbewertung ohne Ortsbesichtigung ist grundsätzlich nicht möglich.

  • Wirkungsbereich

    Unser Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche:


    • Landkreis Amberg-Sulzbach
    • Amberg i. d. OPf.
    • Stadt und Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
    • Stadt und Landkreis Schwandorf
    • Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
    • Weiden i. d. OPf.
    • Nürnberg
    • Landkreis Nürnberger Land

    Zudem werden Gutachten auch für Objekte in folgenden Gebieten erarbeitet:


    • Stadt und Landkreis Roth
    • Schwabach
    • Stadt und Landkreis Fürth
    • Landkreis Erlangen-Höchstadt
    • Erlangen
    • Stadt und Landkreis Ansbach
    • Stadt und Landkreis Forchheim
    • Stadt und Landkreis Bayreuth
  • Netzwerk

    Fachgebiet: Bewertung von Schäden an Gebäuden


    Hans Hornauer

    Dipl.-Ing. (FH)

    b. k. Projetentwicklungsgesellschaft mbH

    Malterserplatz 2

    92224 Amberg

    www.bk-baukonzept.de


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    Fachgebiet: Gutachterliche und technische Leistungen im Umweltbereich, Erkundung und Sanierung von Altlasten, Entsorgung und Verwertung von Abfällen, Ingenieurgeologie und Hydrogeologie.


    Protect Umweltschutz GmbH

    Industriestraße 25

    92237 Sulzbach-Rosenberg

    www.protect-umwelt.de


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    Fachgebiet: Entsorgung, Recycling, Transporte


    Strobl GmbH Entsorgungsfachbetrieb

    Heinrich-Hertz-Straße 6

    92224 Amberg

    www.strobl-container.de


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    Fachgebiet: Planerstellung, Bauzeichnung,  Baubetreuung


    Richard Heinloth

    Martinistraße 17

    92342 Freystadt

" Bei der Beschaffung der notwendigen Objektunterlagen

sind wir Ihnen gerne behilflich. "

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